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Erleichterungen für Gottesdienste

Logo Seelsorgebereich Frankenwald
Datum:
Veröffentlicht: 9.9.21

Für die Feier der Gottesdienste gibt es kleinere Änderungen:

Seit dem 2. September 2021 gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

Es kann Gottesdienste geben, an denen nur Geimpfte, Getestete oder Genesene (3G) teilnehmen dürfen. Die Höchstteilnehmerzahl entfällt dann.

Dies wird in unseren Gemeinden aber nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein: z.B. bei Hochzeiten.
Der Aufwand der Kontrolle ist in der Regel zu hoch. Außerdem wollen wir keine Ungeimpften oder Ungetesteten ausschließen.
Für unsere Gottesdienste gelten in der Regel weiterhin die bekannten Regelungen: markierte Sitzplätze, Mindestabstand 1,5m, Desinfektionsmöglichkeit beim Betreten der Kirche
Eine (namentliche) Dokumentation der Gottesdienstbesucher ist nicht vorgeschrieben.
Für Gottesdienste im Freien ist keine Höchstteilnehmerzahl vorgesehen.
Neu ist:

Die Maskenpflicht am Platz entfällt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird. Ab einem Inzidenzwert von 100 kann das Landratsamt allerdings diese Regelung wieder aufheben.
Beim Betreten der Kirche, auf dem Weg zum Platz und immer dann, wenn man sich bewegt (z.B. Kommuniongang) muss eine Maske getragen werden.
Eine medizinische Maske ist ausreichend.
Auch beim Gemeindegesang muss keine Maske getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten wird.
Jenseits aller Regelungen ist allerdings zu bedenken, ob es nicht sinnvoll sei, die Gläubigen zu ermutigen, die Maske freiwillig zu tragen. Wir wissen ja: der Herbst kommt, die Fallzahlen steigen und unsere Gottesdienstbesucher gehören i.d.R. zur Risikogruppe.
Noch etwas - weil immer wieder gefragt wird:

Gebetbücher zum öffentlichen Gebrauch dürfen wieder ausgelegt werden. Sofern keine Gottesdienste zeitlich nacheinander gefeiert werden - sondern z.B. mehrere Tage dazwischen liegen - ist eine Desinfektion der Bücher nicht notwendig, da das Virus an Oberflächen offenbar nicht so lange überlebt.
Die Kollekte ist wieder möglich. Das Kollektenkörbchen darf allerdings nicht von Hand zu Hand gereicht werden. Der Kollektensammler oder die Kollektensammlerin muss Maske tragen.
Für die Umsetzung der Regelungen und für die konkrete Anpassung vor Ort ist der jeweilige Pfarrer verantwortlich.

Der Generalvikar kündigt an, dass es in den kommenden Tagen ein eigenes kirchliches Infektionsschutzkonzept geben wird. Sobald dieses vorliegt, werde ich es gerne weiterleiten.

Pfarrer Detlef Pötzl