Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. Damit Seelsorge und pastorales Handeln möglich sind, braucht es auch eine funktionierende Verwaltung. Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) gebunden und für die Erstellung eines Haushaltsplans, einer Haushaltsrechnung sowie für anstehende Reparaturen und Instanthaltungsmaßnahmen der Kirchen und pfarreilichen Gebäude, für die Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Kirchenstiftung, sowie für Zuschussregelungen verantwortlich.
Die Wahlperiode für die Mitglieder beträgt sechs Jahre. Die Mitglieder wurden 2024 gewählt.
Kirchenverwaltungsvorstand ist Pfarrer Thomas Hauth.